M&A Steuerrecht

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Entwicklung steuerlicher Strukturen für Unternehmensumstrukturierungen, Unternehmenskäufen und -veräußerungen, die Bildung von Joint Ventures, Private Equity Investments, den Ausstieg aus einer bestehenden Struktur und ähnlichen Transaktionen.

Wir beraten unsere Mandanten umfassend während des gesamten Verlaufs einer Transaktion, von den der Transaktion vorgelagerten Vorbereitungsschritten einschließlich steuerlicher Due Diligence, durch die Transaktionsphase, bis hin zur Umsetzung der Transaktion und den der Transaktion nachgelagerten Eingliederungsmaßnahmen bei der erwerbenden oder aufnehmenden Gesellschaft. Dabei streben wir stets nach der für den Mandanten praktikabelsten und wirtschaftlichsten Lösung.

Bei Transaktionen sind wir gewohnt, in einem Team mit Inhouse Counsel und anderen externen Beratern nahtlos zusammenzuarbeiten.